Rufnummernmitnahme im Mobilfunk

Was lange währt wird endlich wahr: Ab 1. November 2002 können Mobiltelefonierer auch in Deutschland bei einem Wechsel des Anbieters ihre Rufnummer inklusive der Vorwahl behalten. Aber Vorsicht: Für den wechselwilligen Kunden kann das unter Umständen ziemlich kostspielig werden.

Ab 1. November 2002 kann jeder Kunde bei einem Wechsel des Anbieters seine Mobilfunkrufnummer einschließlich der Netzvorwahl behalten. Bisher verzichteten viele Handytelefonierer auf einen Wechsel des Dienstleisters trotz möglicher Unzufriedenheit. Sie scheuten den Aufwand, der durch die Wahl eines neuen Anbieters entsteht – die Bekanntgabe der neuen Rufnummer bei Geschäftspartnern und Freunden sowie der Neudruck von Visitenkarten oder Briefbögen. Mit der Einführung der „Rufnummernportabilität im Mobilfunk“ erhofft sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mehr Wettbewerb unter den Anbietern, der wiederum dem Verbraucher zu Gute kommen soll.

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2 Kommentare zu Rufnummernmitnahme im Mobilfunk

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  • Am 3. Februar 2004 um 8:41 von Mertin

    Meinung
    Ich hätte gern den Text hinter dem Bild "Ihre Meinung interessiert "gelesen, ist aber leider nicht möglich

    • Am 3. Februar 2004 um 12:25 von Florian Edlbauer, ZDNet

      AW: Meinung
      Vielen Dank für den Hinweis – Problem korrigiert.

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