Das für die britischen Geheimdienste zuständige Investigatory Powers Tribunal hat entschieden, dass die massenhafte Sammlung von Kommunikationsdaten und Personendaten durch den Auslandsgeheimdienst GCHQ und die Nachrichtendienste MI5 und MI6 gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Das gilt für den Zeitraum zwischen 1998 und dem 4. November 2015, als die Abhörprogramme öffentlich gemacht wurden, wie der Guardian berichtet.
Das Urteil ist ein Sieg für die Bürgerrechtsorganisation Privacy International, die gegen die Abhörprogramme der britischen Regierung geklagt hatte. Sie kritisierte unter anderem eine fehlende Kontrolle der gesammelten Daten durch das Parlament. Die Abgeordneten seien zudem nicht ausreichend informiert worden und hätten als Folge ihre Kontrollfunktion nicht wahrnehmen können.
Das Gericht kritisierte unter anderem, dass Betroffene nicht über die Nutzung oder gar einen möglichen Missbrauch ihrer Kommunikationsdaten informiert wurden und somit auch keine Möglichkeit hatten, sich zu wehren. „Es kann nicht angenommen werden, dass die Öffentlichkeit die massenhafte Datensammlung vorhersehen konnte, wenn sie dem Parlament nicht erläutert wurde“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Bürgerrechtler kritisieren jedoch, dass das Investigatory Powers Tribunal offen gelassen hat, was mit den vor 2015 gesammelten Personendaten geschehen soll. „Die Öffentlichkeit und das Parlament verdienen eine Erklärung, warum jedermanns Daten mehr als zehn Jahre lang ohne jegliche Aufsicht gesammelt wurden, und eine Bestätigung, dass die unrechtmäßig gewonnenen Daten zerstört werden.“
Das britische Parlament berät derzeit über eine Verschärfung der Abhörgesetze. Das Investigatory Powers Bill genannte Gesetz soll laut The Guardian erstmals eine rechtliche Grundlage für eine massenhafte Sammlung von digitalen Daten schaffen.
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[mit Material von Roland Moore-Colyer, TechWeekEurope]
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