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EU schlägt strengere Regeln für Bitcoin-Zahlungen vor

Die Europäische Kommission will die Regeln für Zahlungen mit virtuellen Währungen wie Bitcoin verschärfen. Neue Transparenzvorschriften sollen Geldwäsche, Steuervermeidung und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten erschweren. Künftig sollen für Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen sowie deren Anbieter dieselben Auflagen gelten wie für die restliche Finanzbranche.

Konkret will die EU anonyme Bitcoin-Zahlungen unterbinden. Sobald virtuelle Währungen gegen echte Währungen getauscht werden sollen, müssen Anbieter ihre Kunden kontrollieren.

„Die heutigen Vorschläge werden den nationalen Behörden das Aufspüren von Personen erleichtern, die ihre Finanzen zum Begehen von Straftaten wie Terrorismus verschleiern“, wird Frans Timmermans, erster Vizepräsident der EU-Kommission, in einer Pressemitteilung zitiert. „Sie ermöglichen den EU-Mitgliedstaaten die Erfassung und den Austausch wichtiger Informationen darüber, wer tatsächlich Eigentümer von Gesellschaften oder Trusts ist, wer mit Online-Währungen operiert und wer Guthabenkarten nutzt. Die Veröffentlichung der hinter Unternehmen und Trusts verborgenen Identitäten dürfte auch starke abschreckende Wirkung auf potenzielle Steuerhinterzieher entfalten.“

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Darüber hinaus sollen die Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU mehr Befugnisse erhalten. Hier geht es vor allem um den Zugriff auf zentralisierte Register für Bank- und Zahlungskonten und elektronische Datenabrufsysteme. Letztere müssen die Mitgliedstaaten einrichten, um Inhaber von Bank- und Zahlungskonten zu identifizieren.

Die EU schlägt aber auch die Einschränkung anonymer Zahlungen mit Prepaid-Karten vor. Ohne Angabe einer Identität können künftig nur noch Beträge von bis zu 150 Euro bezahlt werden. Derzeit liegt die Obergrenze bei 250 Euro. Zudem sollen die Anforderungen an die Überprüfung von Kunden erhöht werden.

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Die Vorschläge sollen in die vierte Geldwäscherichtlinie einfließen, die die Mitgliedstaaten bis Ende 2016 umsetzen wollen. Sie müssen zuvor allerdings noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet werden.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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