Zur Wiederaufnahme des Urheberrechtsprozesses zwischen Oracle und Google hat der Kläger Oracle eine Schätzung vorgebracht, der zufolge sich Googles Umsätze mit dem Mobilbetriebssystem Android auf 42 Milliarden Dollar belaufen. Damit suchte Oracle-Anwalt Peter Bicks der zehnköpfigen Jury verständlich zu machen, warum Oracle sich zu 9,3 Milliarden Dollar Schadenersatz berechtigt glaubt.
Google hält weiter dagegen, die 37 Programmierschnittstellen seien nur ein Bruchteil des für das Betriebssystem benötigten Codes. Auch nutze es die APIs in „transformativer“ Weise, gestalte sie also um. Zudem habe Java-Rechteinhaber Sun Microsystems vor seiner Übernahme durch Oracle keine Einwände gegen Googles Nutzung gehabt.
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Als erster Zeuge sagte Alphabet-Chairman Eric Schmidt aus, der in den Fall noch als Google-CEO verwickelt war. Er betonte, Google habe Android selbst entwickelt und die Sprache Java samt ihrer APIs immer als frei verfügbar betrachtet, wie Ars Technica resümiert.
„Wir glaubten, man könne die Sprache ohne Lizenz von Sun implementieren“, sagte Schmidt. Auf Nachfrage, ob dies die Nutzung von APIs einschließe, erklärte er: „Ja, wir hielten es für zulässig, das zu tun.“
Die Befragung von Schmidt durch Oracle-Anwalt Bicks soll am heutigen Mittwoch fortgesetzt werden. Der Manager war selbst 14 Jahre lang, nämlich bis 1997 für Sun tätig, als er als CEO zu Novell wechselte. Für Google arbeitet er seit 2001.
Die von Oracle jetzt geforderte Summe von 9,3 Milliarden Dollar Schadenersatz liegt etwa zehnmal so hoch wie die ursprünglich geforderte Entschädigung. Laut den Gerichtsunterlagen hat sie ein von Oracle beauftragter Experte ermittelt. Der höhere Betrag soll dem Wachstum des Smartphonemarkts und auch des von Google entwickelten Android-Betriebssystems entsprechen. Das neue Verfahren richtet sich zudem gegen sechs weitere Android-Versionen, inklusive Android 5.0 Lollipop.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten lehnte im Juni 2015 Googles Anrufung ab. Es hatte die „Fair Use“-Frage sowie das Urheberrecht für Programmierschnittstellen als Grundsatzproblem eingestuft – eine Einschätzung, der sich der Supreme Court nicht anschloss.
[mit Material von Stephanie Condon, ZDNet.com]
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