Das Bundeskartellamt hat eine Ermittlung gegen Facebook angekündigt. Sie gilt Facebook Inc in den USA, der für Europa zuständigen irischen Tochter und der Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg. Die Behörde geht einem Verdacht nach, „dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen“ – und zwar in kartellrechtlich relevanter Weise.
Das Bundeskartellamt arbeitet in dem Fall mit den Datenschutzbeauftragten, den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Es hat keinen Zeitplan skizziert. Es kann missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen, sollte sich der Verdacht erhärten. Facebook hat in Deutschland über 80 Prozent Marktanteil.
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Das Bundeskartellamt verfüge über mehr Ressourcen als die überlasteten Datenschutzbehörden und könnte daher die geeignete Behörde sein, um den Fall gründlich anzugehen, vermutet beispielsweise die US-Publikation Fortune. Auch kann sich Facebook bei einer Kartelluntersuchung nicht damit herausreden, dass seine Europazentrale sich in Irland befinde und es daher irischem Datenschutzrecht unterliege.
Zudem haben zwei Juristen kürzlich Facebook-Chef Zuckerberg wegen Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt. Damit wollen die deutschen Anwälte Chan-jo Jun und Christian Solmecke Facebook dazu zwingen, sich an deutsches Recht zu halten. Sie beantragten außerdem ein Bußgeld von 150 Millionen Euro. Als Zuckerberg eine Woche später Berlin besuchte, blieb eine Verhaftung allerdings aus, und er konnte sich – auch via Livestream – als kompetenter Familienvater und Förderer der Wissenschaft präsentieren.
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