Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, dass E-Books nicht mit Büchern gleichbehandelt werden dürfen. Das bezieht sich zunächst auf die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes, könnte aber zugleich ein Ende der Buchpreisbindung in Deutschland für E-Books einläuten.
Wie Buchreport berichtet, untersagten die Richter einzelnen EU-Staaten, eine verminderte Mehrwertsteuer für Bücher auch auf E-Books anzuwenden. Frankreich hatte E-Books nur mit 5,5 Prozent, Luxemburg mit 3 Prozent besteuert, ergänzt die taz – dem jeweils für gedruckte Bücher anwendbaren Satz.
In Deutschland unterliegen gedruckte Bücher dem verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, während allgemein 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Auf E-Books und Hörbücher werden hierzulande die vollen 19 Prozent fällig. Pläne etwa der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, E-Books künftig wie gedruckte Bücher zu besteuern, dürften mit dem EuGH-Urteil vom Tisch sein.
Als Grund gaben die Richter an, dass der verminderte Satz nur für die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“ anwendbar sei, wie die FAZ zitiert. Zwar werde auch ein E-Book auf einem solchen „physischen Träger“ gelesen, aber nicht zusammen mit diesem ausgeliefert.
Der Europäische Gerichtshof liefert mit seinem Urteil auch Gegnern der Buchpreisbindung Munition, nämlich vor allem den großen Handelsketten. Wenn ein E-Book steuerlich nicht mit einem gedruckten Buch gleichzusetzen ist, unterliegt es auch nicht der Preisbindung, die vor allem die Verlage beibehalten wollen. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels argumentiert etwa, dass jedes Buch überall gleich viel koste, trage „zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft bei“. Auch der Verbraucher profitiert nach Meinung der Befürworter, da bei Aufgabe der Preisbindung zwar aktuelle Bestseller billiger würden, zugleich aber die Preise für weniger stark nachgefragte Bücher steigen müssten, um dies zu kompensieren.
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