Oracle hat seine Forderung nach einer Milliardensumme erneuert, die die SAP-Tochter TomorrowNow als Schadenersatzzahlung zu leisten verpflichtet werden soll. Gegenüber dem Berufungsgericht in San Francisco macht es einen Anspruch auf 1,3 Milliarden Dollar geltend. Der Rechtsstreit zwischen den beiden Konzernen geht damit in die dritte Runde, das Gericht gibt sich allerdings vorerst skeptisch.
1,3 Milliarden Dollar sind die Summe, die Oracle im Jahr 2010 von einem Geschworenengericht in Kalifornien zugesprochen worden war. Ein Berufungsgericht hatte sie auf 272 Millionen Dollar reduziert. Gegen diese Entscheidung hat Oracle erneut Berufung eingelegt.
In der mündlichen Verhandlung soll Richter William Fletcher die von Oracles Anwälten vorgelegten Zahlen „möglicherweise Luftschlösser“ genannt haben, die vielleicht nur dazu dienten, den Schadenersatz in die Höhe zu treiben. Es sei daher denkbar, dass Oracle auf diese Weise auch noch die ihm im ersten Berufungsverfahren zugesprochene Summe verspielt, schreibt die Agentur Reuters. Und Bloomberg erwartet, dass es in einem solchen Fall zu einem neuen Prozess kommen wird.
Zusätzlich hat SAP 120 Millionen Dollar an Anwaltskosten an Oracle bezahlt. Es gestand schon im August 2010 ein, dass seine Tochter TomorrowNow insgesamt 5 Terabyte Daten und Software von Oracles Support-Seiten für PeopleSoft heruntergeladen hatte. Über die Höhe des Schadenersatzes jedoch wird seit 2007 gestritten. Üblicherweise hängt sie davon ab, wie hoch die umgangenen Lizenzgebühren gewesen wären. Oracle bietet aber gar keine Lizenzen für die fraglichen Materialien an.
Oracle argumentiert, dass in diesem Fall der geplante Umsatz mit dem Drittwartungsunternehmen TomorrowNow als Messwert heranzuziehen sei. Es zitiert aus internen SAP-Unterlagen, SAP habe mit TomorrowNow einen Umsatz von etwa 900 Millionen Dollar erwartet. SAP hält dagegen, dass Oracle lediglich der Umsatzausfall und die SAP-Profite aus den Drittwartungsverträgen als Schadensersatz zustünden, da es keine Lizenzen angeboten habe. Das Gericht schien sich der Darstellung von Reuters zufolge dieser Darstellung anzuschließen: Es wäre ein Novum in der Justizgeschichte, nicht vorhandene Lizenzgebühren als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.
Einer der Richter erklärte aber auch, dass 272 Millionen Dollar niedrig gegriffen schienen. Und ein Oracle-Anwalt deutete an, dass letzten Endes 487 Millionen Dollar realistisch sein könnten. Das aus drei Richtern bestehende Gericht hat nicht mitgeteilt, wann mit der Urteilsverkündung zu rechnen ist.
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de, und Zavck Whittaker, ZDNet.com]
Tipp: Kennen Sie das Who is Who der IT-Branche? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…
Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…
Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…
Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…