Das Bundespatentgericht hat Ende vergangener Woche ein von Microsoft gehaltenes Schutzrecht für ungültig erklärt. Es beschreibt eine Technik, die dem Softwarekonzern zufolge unter anderem für Kartendienste benötigt wird. Microsoft hatte es gegen Motorola Mobility sowie Google Maps in Stellung gebracht.
Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich laut Patentblogger Florian Müller nicht nur auf die ursprüngliche Form des Patents EP0845124, sondern auch auf die Hilfsanträge, die Microsoft im Lauf des Beschwerdeverfahrens eingereicht hatte. Sie konnten das Gericht nicht von der Patentierbarkeit eines „Computersystems zum identifizieren Lokaler Hilfsquellen und Verfahren hierfür“ überzeugen.
Müller zufolge hat Microsofts Anwalt Tilman Müller-Stoy von der Kanzlei Bardehle Pagenberg direkt nach der Verkündung der Entscheidung Berufung eingelegt, obwohl das Gericht bisher noch keine schriftliche Begründung veröffentlicht habe. „Normalerweise legen Patentinhaber erst nach der schriftlichen Urteilsbegründung eine Beschwerde ein, was einige Monate nach der Anhörung geschieht“, schreibt Müller in seinem Blog FOSS Patents. „Aber dieses Patent läuft im Sommer 2015 ab und könnte Microsoft einen wichtigen Hebel bieten.“
Der Beschwerde des Softwarekonzerns räumt Müller gute Chancen ein. „Es würde mich nicht im geringsten wundern, wenn Microsofts Anwälte das Patent im Berufungsverfahren retten können, zumindest in einer eingeschränkten Form“, so Müller weiter. In mehr als 40 Prozent der Fälle seien Beschwerden gegen die Nichtigkeit eines Schutzrechts erfolgreich.
Microsoft hatte Computerworld zufolge im Oktober 2011 gegen Motorola Mobility geklagt und den Rechtsstreit im März 2013 auf Google Maps ausgeweitet. Das Verfahren war jedoch ausgesetzt worden, um dem Bundespatentgericht zuerst die Möglichkeit zu geben, über die Gültigkeit des Schutzrechts zu entscheiden.
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