Verfahrensfehler: Kim Schmitz erhält möglicherweise sein Vermögen zurück

Behörden in Neuseeland haben einen Verfahrensfehler bei der Beschlagnahmung des Vermögens von Megaupload-Gründer Kim Schmitz eingeräumt. Als Folge muss die Justiz möglicherweise den nach einer Durchsuchung der Villa des 38-Jährigen konfiszierten Besitz zurückgeben.

Wie der New Zealand Herald berichtet, wurde von der Polizei die falsche Art von Durchsuchungsbefehl beantragt. Die verwendete Anordnung erlaubte es Schmitz nicht, zuvor ein Gericht für eine Anhörung anzurufen – was wohl der Fehler war.

Ein Gericht habe nun entschieden, dass der Durchsuchungsbefehl „null und nichtig“ sei, heißt es in dem Bericht. Zudem werde der neuseeländische Generalstaatsanwalt in Kürze eine Untersuchung des Vorfalls einleiten.

Es gebe jedoch keine Garantie dafür, dass Schmitz sein Vermögen zurückerhalte, so die Zeitung weiter. Schmitz‘ Anwälte müssten zuvor nachweisen, dass die Polizei nicht „in gutem Glauben“ gehandelt habe, als sie den falschen Durchsuchungsbefehl beantragte.


Die Behörden in Neuseeland sind möglicherweise gezwungen, das beschlagnahmte Vermögen von Kim Schmitz aufgrund eines Verfahrensfehlers zurückzugeben (Screenshot: Greg Sandoval/News.com).

Die neuseeländische Polizei hatte Schmitz auf Betreiben des US-Justizministeriums am 19. Januar in seiner Villa außerhalb von Auckland verhaftet. Nach seiner Festnahme wurde ein Großteil seines Besitzes beschlagnahmt, darunter Luxusautos und Bargeld in Millionenhöhe. Die USA werfen ihm unter anderem organisierte Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Piraterie vor.

Anfang des Monats beantragten die Vereinigten Staaten offiziell die Auslieferung von Kim Schmitz. Er soll zusammen mit Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato an die US-Justiz überstellt werden. Zwei Wochen vorher war Schmitz überraschend auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seitdem steht er unter Hausarrest.

[mit Material von Greg Sandoval, News.com]

ZDNet.de Redaktion

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