Das US-Patentamt hat Apple das Patent mit der Nummer 7.814.163 zugesprochen. Es beschreibt „Systeme, Geräte und Methoden“, mit denen ein Nutzer festlegen kann, welche Inhalte Textnachrichten haben dürfen, die mit einem bestimmten Gerät gesendet oder empfangen werden.
Der Beschreibung zufolge lassen sich Nachrichten entweder vollständig blockieren oder die „verbotenen Inhalte“ werden „vor der Übermittlung oder beim Empfang aus der Nachricht entfernt.“ Um Inhalte filtern zu können, bedient sich Apple bestimmter Kriterien, die mit einer separaten Jugendschutzanwendung festgelegt werden können.
Die Bewertung von erlaubten oder unerlaubten Worten und Inhalten soll anhand des Alters des Nutzers, einer vordefinierten Wortliste oder eines objektiven Bewertungssystems erfolgen. Sobald eine Nachricht unangemessene Texte enthält, wird die Anwendung „den Nutzer, den Administrator oder eine andere festgelegte Person benachrichtigen.“ Damit könnten sich Eltern darüber informieren lassen, wenn ihre Kinder beispielsweise SMS mit jugendgefährdenden Inhalten senden oder empfangen.
Dem im Januar 2008 eingereichten Patentantrag zufolge kann die Anwendung auch als Lernhilfe verwendet werden. Sie soll Kinder bei Grammatik, Rechtschreibung und dem Lernen einer Fremdsprache unterstützen.
Die Verbreitung anzüglicher Textnachrichten nimmt scheinbar zu: Einer Untersuchung von Pew Research zufolge empfingen 30 Prozent der 17-Jährigen im vergangenen Jahr Bilder mit sexuellen Darstellungen. Das sogenannte „Sexting“ ist nicht nur ein rechtliches Problem, es beunruhigt auch Eltern, die nicht wollen, dass sich ihre Kinder an solchen Praktiken beteiligen. Auch wenn sich Apples Patent nur auf Texte bezieht, könnte ein darauf aufbauender Dienst Eltern die Möglichkeit geben, ihre Kinder vor einer für sie ungeeigneten Kommunikation zu schützen.
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