Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unzulässige Werbung. Das hat die Dachorganisation von 42 Verbraucherverbänden bei einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt und eigenen Angaben zufolge elf Betreiber von Kinderportalen wegen unlauterer Werbung abgemahnt. Fünf Anbieter haben bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, in zwei Fällen will der Verband den Klageweg beschreiten und vier Verfahren befinden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium.
„Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher“, sagt Vorstand Gerd Billen. Der Verband bemängelt das häufige Missachten des Trennungsgebots zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung. Die Anbieter verpacken beispielsweise Anzeigen innerhalb von Spielen. Häufig würden Kinder durch derart gestaltete Spiele auf ein kostenpflichtiges Angebot anderer Anbieter gelangen. Auch an der Zulässigkeit von Pop-up-Fenstern auf Kinderseiten bestehen für den vzbv erhebliche Zweifel.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auch einen Forderungskatalog für Spieleplattformen (PDF) aufgestellt, die sich an Kinder und Jugendliche richten.
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