Gericht bestätigt Streitwert von 6000 Euro für unberechtigte Fotonutzung

Für die Gestaltung ihrer Webseite verwendete die im aktuellen Fall Beklagte ein Foto, ohne die erforderliche Einwilligung des Urhebers zu besitzen. Der ersuchte daraufhin gerichtliche Hilfe und gewann. Das Gericht legte für die widerrechtliche Nutzung einen Streitwert von 6000 Euro zugrunde. Diesen hielt die Beklagte jedoch für zu hoch. Sie legte daher gegen die Streitwertfestsetzung Beschwerde ein.

Das Landgericht Köln wies diese Beschwerde zurück (Aktenzeichen 28 O 688/09). Wertbestimmend und daher ausschlaggebend sei beim Unterlassungsanspruch die zu schätzende Beeinträchtigung, die von dem rechtswidrigen Verhalten ausgehe und die mit der Unterlassung beseitigt werden solle. Zu berücksichtigen seien daher das Interesse der Urheber an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße und der daraus resultierenden Vermögenspositionen.

Die Missachtung geistiger Schutzrechte sei ein wichtiges Anliegen der Allgemeinheit und könne nicht ohne Auswirkung auf die Streitwertbemessung bleiben, so die Kölner Richter. Dies gelte vor allem auch gegenüber Rechtsverletzern, deren individueller Verstoß nicht sonderlich erheblich sei. Die Einführung des Paragraf 97a des „Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ habe daran nichts geändert. In ihm werden vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung die Pflicht zur Abmahnung gesetzt und die Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro beschränkt.

Paragraf 97a des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte habe aber keinen Einfluss auf den festzusetzenden Gegenstandswert bei Unterlassungsansprüchen. Insofern habe die Auffassung des Gerichts Bestand, dass der zuvor festgelegte Streitwert von 6000 Euro für die unrechtmäßige Online-Verwendung eines Lichtbildes angemessen sei.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Neue Backdoor: Bedrohung durch Malvertising-Kampagne mit MadMxShell

Bisher unbekannter Bedrohungsakteur versucht über gefälschte IP Scanner Software-Domänen Zugriff auf IT-Umgebungen zu erlangen.

1 Tag ago

BSI-Studie: Wie KI die Bedrohungslandschaft verändert

Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.

2 Tagen ago

KI-Wandel: Welche Berufe sich am stärksten verändern

Deutsche sehen Finanzwesen und IT im Zentrum der KI-Transformation. Justiz und Militär hingegen werden deutlich…

2 Tagen ago

Wie ein Unternehmen, das Sie noch nicht kennen, eine Revolution in der Cloud-Speicherung anführt

Cubbit ist das weltweit erste Unternehmen, das Cloud-Objektspeicher anbietet. Es wurde 2016 gegründet und bedient…

2 Tagen ago

Dirty Stream: Microsoft entdeckt neuartige Angriffe auf Android-Apps

Unbefugte können Schadcode einschleusen und ausführen. Auslöser ist eine fehlerhafte Implementierung einer Android-Funktion.

2 Tagen ago

Apple meldet Umsatz- und Gewinnrückgang im zweiten Fiskalquartal

iPhones und iPads belasten das Ergebnis. Außerdem schwächelt Apple im gesamten asiatischen Raum inklusive China…

2 Tagen ago