Das Bundeskriminalamt hat seit dem Inkrafttreten der Novelle des BKA-Gesetzes zum 1. Januar keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt und auch keine solche Durchsuchung bei Gericht beantragt. Das bestätigte gestern ein Sprecher gegenüber der taz.
In Bayern, dem einzigen Bundesland, das Online-Durchsuchungen durch die Landespolizeibehörde erlaubt, sei dieses Instrument ebenfalls noch nie eingesetzt worden, erklärte ein Sprecher des LKA. Das sogenannte Bayerntrojaner-Gesetz ist bereits seit August 2008 in Kraft und erlaubt die Online-Durchsuchung nicht nur zur Abwehr terroristischer Gefahren, sondern darf beispielsweise auch zur Verhinderung von Verkehrsdelikten eingesetzt werden.
Online-Durchsuchungen sind auch ein wichtiges Thema der Arbeitsgruppe Innen und Recht bei den Koalitionsgesprächen zwischen CDU/CSU und FDP. Die FDP drängt auf eine Rücknahme der Gesetze zur Online-Durchsuchung, während Unionsparteien und BKA sie zur Terrorbekämpfung für „unverzichtbar“ halten.
Heftig spekuliert wird über die Gründe des bisherigen Verzichts auf Online-Durchsuchungen. Experten gehen davon aus, dass weder das LKA Bayern noch das BKA derzeit die technischen Möglichkeiten besitzen, unbemerkt in private Computer einzudringen, ohne dass ein Risiko besteht, dass der Verdächtige die Durchsuchung bemerkt.
Mehrere Antivirenhersteller haben angekündigt, Regierungstrojaner in ihre Signaturliste aufzunehmen, sobald sie Kenntnis über eine staatliche Schnüffelsoftware erlangen. Sophos teilte bereits im Februar 2008 mit, dass man Bundestrojaner wie jede andere Malware behandeln und blocken werde.
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