Forenbetreiber haftet nicht für rechtswidrige Links

Aufgrund einer Strafanzeige hatte die Polizei Ermittlungen aufgenommen: In einem Internetforum würden angeblich urheberrechtlich geschützte Filme und Musik unerlaubt zum Download angeboten. Als Beweis legte der Erstatter der Anzeige Screenshots vor. Auf den Bildschirmausdrucken war zu erkennen, dass die Diskussionsbeiträge Hyperlinks auf den Hoster Rapidshare enthielten.

Das Amtsgericht ordnete daraufhin die Durchsuchung der Wohnung, des Fahrzeugs und der Geschäftsräume des Forumsbetreibers an. Er habe sich der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke strafbar gemacht. Gegen diese Durchsuchung klagte der Forenbetreiber. Nachdem er vor den vorherigen Instanzen scheiterte, musste jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Aktenzeichen 2 BvR 945/08).

Die Karlsruher Richter kamen zu dem Entschluss, dass der Durchsuchungsbeschluss und die Durchsuchung selbst rechtswidrig gewesen seien, sahen also den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt.

Eine Durchsuchung greife in diese durch das Grundrecht geschützte Lebenssphäre schwerwiegend ein. Die durch einen Richter angeordnete Maßnahme müsse daher ausreichende und plausible Gründe vorweisen. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichten dagegen nicht aus.

Die Anforderungen sahen die Richter im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die auf dem Screenshot zu erkennenden Links auf eine Internetadresse verwiesen, auf der tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material gespeichert sei. Die Bildschirmausdrucke reichten nicht aus, da es sich lediglich um ein Abbild der Links handle, deren Inhalt nicht überprüft worden sei.

Schließlich könne der Forenbetreiber nicht für die Veröffentlichung der Links verantwortlich gemacht werden. Da die Links in Diskussionsbeiträgen enthalten gewesen seien, komme als mutmaßlicher Täter jeder potenzielle User in Betracht. Jedenfalls lasse sich der Verdacht, der Kläger habe die Links in dem von ihm betreuten Forum veröffentlicht, nicht allein aus dem Umstand ableiten, dass er dessen Betreiber sei.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Vodcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

DMA: EU stuft auch Apples iPadOS als Gatekeeper ein

Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…

33 Minuten ago

Chips bescheren Samsung deutlichen Gewinnzuwachs

Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…

9 Stunden ago

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

1 Tag ago

BAUMLINK: Wir sind Partner und Aussteller bei der Frankfurt Tech Show 2024

Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…

1 Tag ago

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

1 Tag ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

4 Tagen ago