Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, hat Google vor dem Landgericht Hamburg zwei Urheberrechtsklagen verloren. Die Richter entschieden, dass der Suchanbieter in seiner Bildersuche keine Vorschaubilder von urheberrechtlich geschützten Werken anzeigen darf.
Geklagt hatten der deutsche Fotograf Michael Bernhard und der Comic-Autor Thomas Horn, die durch die Thumbnails ihre Urheberrechte verletzt sahen. Nach Ansicht des Gerichts ist es irrelevant, dass die Vorschau in der Bildersuche kleiner ist und eine geringere Auflösung hat als die Originalbilder. Bei der Verwendung der Originale als Miniaturbilder in der Bildersuche werde kein neues Werk geschaffen, weswegen das ausschließliche Nutzungsrecht des Klägers verletzt werde, erläuterte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen.
„Google respektiert das Recht von Urhebern im Internet“, erklärte Kay Oberbeck, Sprecher von Google Deutschland. „Websitebetreiber können ihre Webseiten so programmieren, dass Bilder nicht von Suchmaschinen gefunden und angezeigt werden.“ Die Bildersuche sei daher besonders urheberfreundlich, da der Urheber die volle Verfügungsgewalt über die Veröffentlichung seiner Werke im Internet behalte. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bezeichnete Oberbeck als einen „großen Schritt zurück ins digitale Steinzeitalter“. Google hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.
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