Die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker hat in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung die Ermittlung von Tauschbörsennutzern grundsätzlich abgelehnt. Bereits seit Herbst 2007 frage die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt keine IP-Adressen mehr bei Providern an und stelle Verfahren, die sich aus Anzeigen der Musikindustrie ergäben, sofort ein.
Ihrer Ansicht nach sind die Erfolgsaussichten für die Ermittlung eines Täters anhand der IP-Adresse meist sehr gering, da viele Internetanschlüsse von mehreren Personen genutzt werden und im Falle eines ungeschützten WLAN sogar von Fremden. „Um den Täter zu finden, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen und Zeugen befragen.“ Diesen Aufwand stufte Junker als unverhältnismäßig ein. „Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind.“
Ausschlaggebend für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist nach Auskunft der Staatsanwältin ein gewerbsmäßiger Verstoß. Dies gelte auch für das im April verabschiedete Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums. Ab September können zwar die Anwälte der Musikindustrie auch ohne Staatsanwaltschaft IP-Adressen bei Providern anfragen, aber nur in den Fällen, in denen ein Richter vorher die Gewerbsmäßigkeit festgestellt hat. Aufgrund der Natur der Tauschbörse schloss Junker jedoch aus, dass dort Dateien mit einer Gewinnerzielungsabsicht angeboten oder heruntergeladen werden.
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