Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CDU) haben heute einen Maßnahmenkatalog gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt, der Verbraucher besser als bisher schützen soll. Laut Zypries wird die geplante Verschärfung des Gesetzes „mit Sicherheit noch in diesem Jahr“ in Kraft treten. Das Gesetz weitet das Widerrufsrechts auf alle telefonisch abgeschlossenen Verträge aus. Demnach soll der Verbraucher künftig am Telefon abgeschlossene Zeitschriften-, Zeitungs- und Lottoverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Bis dato sind Zeitschriftenabos und Lottoverträge vom zweiwöchigen Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Wer unerlaubt Telefonwerbung betreibt, muss in Zukunft außerdem mit drastischen Strafen rechnen: Solche Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem darf der Anrufer, der Werbung betreibt, seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Hält er sich nicht daran, sind weitere 10.000 Euro Strafe fällig.
Zudem sollen Verbraucher in Zukunft durch die Novelle besser vor „untergeschobenen Verträgen“ über Telekommunikationsdienstleistungen geschützt werden. Bei einem Anbieterwechsel oder einer Änderung der Betreibervorauswahl muss der neue Vertragspartner künftig in Textform nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Verbrauchers wird erst danach auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt.
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