Die GEMA hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der Videoplattform Videotube erwirkt. Sie untersagt der Video-Sharing-Site die unlizenzierte Nutzung jeglicher Werke aus dem GEMA-Repertoire.
Eine Vielzahl der auf Videotube bereitgestellten Clips sei mit urheberrechtlich geschützten Musikstücken hinterlegt, teilte die GEMA mit. Zum Teil fänden sich ganze Musikvideos oder Konzertmitschnitte in dem Dienst. GEMA-Angaben zufolge hatte der Dienstebetreiber vor Kurzem fortgeschrittene Lizenzverhandlungen mit der Rechteverwertungsgesellschaft abgebrochen.
„Das Angebot der GEMA war, dass wir sage und schreibe 20 Prozent unseres geplanten Umsatzes für 2007 an die GEMA hätten abgeben sollen. Das können wir uns einfach nicht leisten“, erklärte Videotube-Geschäftsführer Rudi Singer in einer ersten Reaktion.
„Entscheidendes Anliegen der GEMA ist es, für die innovativen Nutzungsmodelle mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lizenzierungslösung zu finden“, sagte GEMA-Vorstand Harald Heker. „Mit der einstweiligen Verfügung haben wir hierfür ein wichtiges Signal für die rechtliche Bewertung der Web-2.0-Plattformen gesetzt. Die Entscheidung zeigt, dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können.“
Für Singer geht es der GEMA aber weniger um die Sache, als vielmehr um die Statuierung eines Exempels. Videotube habe im Vorfeld immer wieder Forderungen der GEMA wie das sofortige Löschen urheberrechtlich geschützter Inhalte erfüllt und sogar eine Kooperation zur frühzeitigen Prüfung und Filterung der Videos angeboten, jedoch ohne Reaktion seitens der Verwertungsgesellschaft.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern wie Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von 874 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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