Torvalds sieht das jedoch anders: „Nehmen wir einmal an, ich wäre ein Hardware-Hersteller. Nun beschließe ich, dass mir ein bestimmtes Open-Source-Programm gefällt. Beim Verkauf meiner Hardware möchte ich also sicherstellen, dass auf dieser nur genau jene Programmversion ausgeführt werden kann, da ich eben diese geprüft habe. Daher lasse ich meine Hardware vor dem Ausführen des Programms dessen kryptografische Signatur prüfen“, sagte Torvalds. „Die GPL-Version 3 scheint dies nicht zuzulassen. Im Gegenteil: Die meisten Änderungen in der GPL-Version 3 ziewlen offenbar darauf ab, den oben geschilderten Vorgang zu verbieten. Das kann meiner Ansicht nach überhaupt nicht die Aufgabe dieser Lizenz sein.“
Das US-Unternehmen Tivo, das Linux in seinen digitalen Videorekordern einsetzt, ist ein Beispiel für ein von der Klausel zur Verwaltung digitaler Rechte betroffenes Unternehmen. Es fordert eine signierte Version und schließt Änderungen aus.
Linux selbst dürfte jedoch von den Änderungen in der GPL-Version 3 nicht betroffen sein. Torvalds hat sich ausdrücklich dafür entschieden, den Kernel seines Betriebssystems unter Version 2 zu lizenzieren. Und damit eben nicht unter Version 2 oder höher, wie es die Free Software Foundation vorschlägt. „Der Linux-Kernel ist vielleicht das am wenigsten relevante Projekt auf GPL-Basis, zumindest was die neue Version anbelangt“, so Torvalds.
Auch der Vorgehensweise der Foundation bei der Überarbeitung der Lizenz konnte Torvalds nur wenig Positives abgewinnen. „Die FSF scheint an einem Feedback überhaupt nicht interessiert zu sein“, sagte Torvalds. „Sie haben irgendwelche ‚Ausschüsse‘ eingerichtet, die Rückmeldungen von verschiedenen Branchenteilnehmern sammeln sollten. Später war zu vernehmen, dass sie all diese Rückmeldungen ignoriert haben. Sie wollen einfach ihr Ding durchziehen.“ Die Foundation hat sich zu diesem Vorwurf noch nicht geäußert.
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