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Offenbar konkrete Hinweise auf Kartellrechtsverstöße von Intel

Wie die „Financial Times Deutschland“ (FTD) in ihrer Online-Ausgabe berichtet, gibt es Hinweise auf Verstöße von Intel und der Media-Saturn-Holding gegen das Kartellrecht. Das Blatt beruft sich dabei auf Dokumente, die dem Kartellamt vorliegen.

Durch einen Exklusivvertrag habe die die Media-Saturn-Holding dazu verpflichtet, nur Rechner mit Intel-Prozessoren zu verkaufen. Der weltgrößte Chiphersteller habe dies mit Millionenzahlungen gedankt. Media Markt und Saturn verkaufen bis heute keine PCs, die mit AMD-CPUs ausgerüstet sind.

Die Holding habe einem Zulieferer sogar in einem Schreiben mitgeteilt, dass man aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit Intel grundsätzlich keine AMD-basierten Rechner verkaufe. Der Kartellrechtsexperte Philipp von Dietze von der Kanzlei Brödermann & Jahn bewertete dieses Verhalten gegenüber der FTD als rechtswidrig. Laut dem Magazin könnten die Behörden Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängen.

AMD hat im Herbst 2005 eine Kartellklage gegen Intel eingereicht, da das Unternehmen angeblich seine marktbeherrschende Stellung auf unfaire Weise ausgenutzt habe. Der Chiphersteller führte in seiner Begründung unter anderem Exklusivverträge auf, die Händler am Verkauf von AMD-Chips oder entsprechend ausgestatteten Produkten gehindert haben sollen.

ZDNet.de Redaktion

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