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Bestätigt: Urheberrechtsabgaben auf PCs

Das Oberlandesgericht München hat die Urheberrechtsabgaben auf Personal Computer bestätigt. Aus Sicht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) stellt dies einen herben Schlag gegen die Käufer, Händler und Hersteller von PCs dar.

„Die gerichtlich bestätigte Abgabe belastet den Hightech-Standort Deutschland mit einem dreistelligen Millionenbetrag und bremst die Verbreitung neuer Technologien“, erklärte Vizepräsident Jörg Menno Harms. Die Abgabe verteuere innovative Produkte für Verbraucher und Betriebe. “ Wir hoffen, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz wie der Oberste Gerichtshof in Österreich entscheidet: nämlich keine Abgaben auf PCs“, fügte er hinzu. Zudem zeige das aktuelle Urteil, wie dringend das veraltete deutsche Urheberrecht reformiert werden müsse. Sollte der BGH die Abgabe jedoch bestätigen, so wäre Deutschland das einzige EU-Land mit einer pauschalen Urheberabgabe auf PCs. Wer seinen Computer im Ausland bestellt oder kauft, bräuchte die Abgabe nicht zu zahlen.

Das OLG München hat eine Entscheidung des Landgerichts München vom Dezember 2004 bestätigt: Personal Computer, darunter auch Notebooks und Server, sollen pro Gerät mit einer pauschalen Abgabe von zwölf Euro belegt werden. Die Gebühr soll als Ausgleich für das erlaubte Kopieren von Texten dienen und über Verwertungsgesellschaften wie die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) an Autoren etc. ausgeschüttet werden. Das beklagte Unternehmen Fujitsu Siemens Computers hat angekündigt, voraussichtlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG einzulegen. Der Konzern war von der VG Wort stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt worden.

Der BITKOM lehnt Urheberrechtabgaben nicht grundsätzlich ab, wehrt sich aber gegen eine übermäßige Ausweitung der Gebühren. Schon jetzt zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden CD-Brenner (7,21 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro). „Wir lehnen ab, dass beim Kauf eines PC-Systems doppelt und dreifach abkassiert wird“, so Harms. Ein PC sei kein Kopiergerät. Da das aktuelle Urteil des OLG rückwirkend gilt, würden die Forderungen der VG Wort für die PC-Industrie in Deutschland zu Belastungen von rund 255 Millionen Euro alleine für den Zeitraum 2002 bis 2004 und gut 100 Millionen in diesem Jahr führen. Sollten alle Forderungen der Verwertungsgesellschaften – etwa im Streit um Abgaben auf Multifunktionsgeräte – gerichtlich bestätigt werden, so sind für einen durchschnittlichen kompletten PC-Arbeitsplatz bald rund 150 Euro allein an Urheberrechtsabgaben fällig.

ZDNet.de Redaktion

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