Noch in diesem Jahr werde telegate vor dem Landgericht Köln Klage erheben, teilte das Münchener Unternehmen am Mittwoch mit. „Klagegegenstand sind die deutlich überhöhten Gebühren für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten für alternative Telefonauskunftsanbieter, welche die Deutsche Telekom seit der Marktliberalisierung im Jahr 1996 bis heute europarechtswidrig in Rechnung gestellt hat.“
Darüber hinaus prüft Telegate nach eigenen Angaben, ob zusätzliche Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Telekom geltend gemacht werden können. Über eine weitere Klage werde die einst am neuen Markt gelistete Gesellschaft „zeitnah“ entscheiden. Ein Prozess sei auch in den USA möglich. „Die überhöhten Datenkostenzahlungen führten insbesondere in den Anfangsjahren der Marktöffnung zu extremen finanziellen Belastungen des Unternehmens und damit zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ex-Monopolisten“, erklärte Telegate.
Das Unternehmen sehe sich in seiner Klage durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigt. Dieser habe im November den Begriff „Datenkosten“ definiert. „Diese Definition entspricht der Rechtsauffassung, die telegate seit 1996 vertritt und bereits mehrfach vergeblich bei der deutschen Regulierungsbehörde (RegTP) zur Umsetzung eingefordert hatte.“ Der Telegate-Vorstand will am Nachmittag um 14.00 Uhr in einer Telefonkonferenz weitere Angaben machen.
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