Auch P2P-Nutzung kann aufgezeichnet werden

Auch bei Peer to Peer-Systemen wie Kazaa ist es problemlos möglich, das genaue Nutzungsverhalten der einzelnen Teilnehmer aufzuzeichnen. Dies sagte Professor Leon Sterling im Prozess aus, den australische Musiklabels derzeit gegen Kazaa-Hersteller Sharman Networks und damit in Verbindung stehende Unternehmen führen. Die Logfiles würden dann einfach auf den leistungsfähigsten Rechnern gespeichert, in einem P2P-Netzwerk als Supernodes bezeichnet.

Die Tatsache, dass das System verteilt ist, ändere nichts an der Möglichkeit, eine solche Funktion einzubauen. Es sei eine Entscheidung bei der Entwicklung, darauf zu verzichten. Sterling konnte jedoch nicht sagen, ob der „Kazaa Media Desktop“ dieses Feature bereits enthält. Die Logs könnten theoretisch alle Informationen über einen Kazaa-Nutzer enthalten, angefangen von den Nutzungsgewohnheiten bis hin zur MAC-Adresse.

Sterling sieht in Kazaa auch nicht nur eine einfache Plattform zum Tausch von Dateien. „Aus meiner Sicht hatten die Entwickler von Kazaa als Haupt- oder sogar als einziges Anwendungsfeld den Tausch von Musikdateien wie MP3 im Sinn“, so der Professor. Er bemängelte, dass die GUI der Anwendung keine deutlich sichtbaren Hinweise auf mögliche Urheberrechtsverletzungen enthält. Die Warnungen am unteren Rand der Online-Applikation seien „nicht in einer Weise platziert, die dafür sorgt, dass Nutzer davon Notiz nehmen oder über die Copyright-Frage nachdenken.

Er machte mehrere Vorschläge, wie Nutzer auf die rechtliche Situation deutlicher hingewiesen werden könnten. So solle vor dem Upload einer Datei in den Ordner „My Shared Folder“ eine Authentifizierung notwenig sein. Zudem sollen Warnhinweise besser erkennbar platziert werden. Während dem Kreuzverhör räumte er jedoch ein, dass er sich mit der Praxistauglichkeit seiner Vorschläge nicht genauer beschäftigt hat.

Universal Music Australia, EMI, Sony/BMG, Warner, Festival Mushroom und 25 weitere Unternehmen oder Organisationen haben Kazaa-Hersteller Sharman Networks sowie damit verbundene Firmen und Einzelpersonen wie CEO Nikki Hemming wegen der mutmaßlichen Verletzung von Urheberrechten verklagt. Der Prozess hat diese Woche in Sydney begonnen.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

2 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

2 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

2 Tagen ago

Meta meldet Gewinnsprung im ersten Quartal

Der Nettoprofi wächst um 117 Prozent. Auch beim Umsatz erzielt die Facebook-Mutter ein deutliches Plus.…

3 Tagen ago

Maximieren Sie Kundenzufriedenheit mit strategischem, kundenorientiertem Marketing

Vom Standpunkt eines Verbrauchers aus betrachtet, stellt sich die Frage: Wie relevant und persönlich sind…

3 Tagen ago

Chatbot-Dienst checkt Nachrichteninhalte aus WhatsApp-Quellen

Scamio analysiert und bewertet die Gefahren und gibt Anwendern Ratschläge für den Umgang mit einer…

3 Tagen ago