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Bundesjustizministerium: Privatkopien sollen grundsätzlich erlaubt bleiben

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat heute Eckpunkte zum so genannten „2. Korb“ des neuen Urheberrechtsgesetzes vorgestellt. Diese Eckpunkte zeigen auf, wie das Urheberrecht künftig gestaltet werden soll. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt, dass die Privatkopie grundsätzlich erlaubt bleibt und die Wirtschaft gleichzeitig ermächtigt wird, Technologien zum Kopierschutz und digitalen Rechtemanagement einzusetzen. Aus BITKOM-Sicht ist dies die Voraussetzung dafür, dass Inhalteanbieter wie Verlage und die Musikindustrie neue Geschäftsmodelle zur Bewirtschaftung digitaler Güter einführen können.

Gleichzeitig kritisiert BITKOM, dass Pauschalabgaben künftig auf eine Reihe neuer digitaler Geräte ausgeweitet werden können. „Wir brauchen nicht mehr, wir brauchen weniger Abgaben“, kommentierte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Außerdem kritisiert BITKOM, dass das BMJ die Abgaben grundsätzlich zwar auch auf Internet-Endgeräte ausweitet, aber keine klaren Regeln hinsichtlich der Abgabenhöhe einführen will. Harms: „Die Wirtschaft braucht aber klare Regeln und Planungssicherheit.“

Laut BMJ sollen die neuen Abgaben in der Höhe zwar moderat sein. BITKOM fürchtet dennoch, dass die Kunden massenhaft vom stationären Handel ins Internet abwandern oder im benachbarten Ausland einkaufen. Werden die Geräte über das Internet direkt aus dem Ausland bezogen, fallen die Abgaben nicht an.

ZDNet.de Redaktion

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