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Software-Patente als Mittel gegen Patentmissbrauch

KOMMENTAR: Nie war die Diskussion um den Schutz von Urheberrechten wichtiger als heute. Der Missbrauch von Patenten ist virulent. In Indien wird den Bauern der Region Basmati von US-Patenten das Recht auf die dort jahrhundertelang kultivierte Edel-Reissorte streitig gemacht. Mit der Folge, dass sie ihren Reis nicht mehr unter dem Gütesiegel Basmati in die Vereinigten Staaten einführen dürfen und sie sich nach US-Recht bereits strafbar machen, wenn sie eigenes Saatgut verwenden, anstatt es von den Patenteignern zu erwerben. Amerikaner werden derweil mit genmanipuliertem Klon-Basmati abgefüttert.

Das Beispiel zeigt, was Entwicklern überall in der Welt blüht, seit die Amerikaner in ähnlicher Weise auch Software patentieren lassen. Schlimmer noch: Beim Klonen von Basmati-Reis erkennt man mit etwas gutem Willen noch so etwas wie erfinderische Fantasie – auch wenn es sich im Grunde um eine Raubkopie handelt. Bei vielen Software-Patenten kann von schützenswerten Erfindungen nicht die Rede sein. Denn beim elektronischen Einkaufswagen, dem One-Click-Shopping oder dem (inzwischen patentfreien) Fortschrittsbalken wird nicht die fantastische Technik, sondern lediglich die Idee für das doch recht triviale Verfahren geschützt.


» Wenn die Open Source-Szene Software-Patente generell ablehnt, tut sie sich nicht wirklich einen Gefallen. «

Tatsächlich liegt hier der Hauptunterschied zwischen amerikanischem und europäischem Patentrecht. Trivialpatente der genannten Art gibt es diesseits des großen Teichs nicht. Das gilt auch für den umstrittenen Richtlinien-Entwurf des Europäischen Rats. Insofern war die Angst vor amerikanischen Verhältnissen auch in der jetzt teilweise zurückgewiesenen Version unbegründet. Dennoch kann es nicht schaden, dass im Rahmen der Nachbesserung die Anforderungen daran, was sich technische Neuerung nennen darf, verschärft werden.

Die beruhigende Nachricht für Entwickler, die aufwändige Patentrecherchen fürchten, ist, dass es Schutzansprüche weder auf Algorithmen noch auf reine Programme geben soll. Schutzwürdig ist Software in Anlehnung an das deutsche Patentgesetz nur noch im Rahmen einer Komplettlösung. Ob sich aber Forscher und Erfinder über einer solche Regelung freuen? Ja, denn bis Mitte der 80er Jahre legten die Patentämter in Europa die Regelung sehr streng aus und verweigerten Software generell jeden Patentschutz.

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ZDNet.de Redaktion

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