Die EU-Kommission will wegen diskriminierender Behandlung von Kabelnetzbetreibern gerichtlich gegen Frankreich vorgehen. Die entsprechenden Richtlinien der EU sehen vor, dass den Betreibern von Kabelfernsehnetzen bei der Erbringung von alternativen Telekommunikationsdiensten die gleichen Bedingungen ermöglicht werden müssen, wie sie auch für andere Telekombetreiber gelten. Frankreich halte jedoch belastende Auflagen für Telekommunikationsdienste über Kabelnetze aufrecht, die aber nicht für öffentliche Telekombetreiber gelten, begründete die EU-Kommission ihren Schritt.
Nach Angaben der Kommission wird lediglich von Kabelnetzbetreibern verlangt, dass sie vor Erbringung von Telekomdiensten alle betroffenen Kommunen konsultieren, die sich dazu äußern können, ob die Dienste auf ihrem Gebiet angeboten werden dürfen. Einzelne Kommunen haben sich offenbar schon negativ geäußert und den Einsatz von Kabelnetzen zur Erbringung von Telekomdiensten verhindert. Das beeinträchtige die Geschäftsmöglichkeiten von Kabelbetreibern nachhaltig und mindere ihre Bemühungen, neue Dienste anzubieten, so die EU-Kommission.
Bereits im April 2003 war Frankreich eine von der Kommission mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt worden, auf die jedoch bis jetzt nicht reagiert worden war. Ziel des Gerichtsverfahrens ist nun, dass das französische nationale Recht mit den EU-Richtlinien in Einklang gebracht wird und dadurch ohne administrative Hemmnisse eine alternative Infrastruktur für die Bereitstellung von Telekomdiensten entwickelt werden kann.
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