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Verbraucher erreicht einstweilige Verfügung gegen Werbefax-Versender

Immer öfter sehen sich illegale Werbefax-Versender mit für sie negativen Gerichtsentscheidungen konfrontiert. Nun hat es einen Netzbetreiber aus Köln erwischt, der seinem Kunden „Aplus-Info“ mit Sitz in Ungarn Mehrwertnummern vermietet hat. „Das Landgericht Köln hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber mit Ordnungsgeldandrohung von bis zu 250.000 Euro erlassen“, erklärte Jurist Patrick Rehkatsch von der Rechtsanwaltskanzlei Kamphausen gegenüber ZDNet.

Damit habe zum ersten Mal ein Verbraucher eine gerichtliche Entscheidung zur Untersagung der Zusendung von sittenwidriger Telefax-Werbung gegen einen Netzbetreiber erwirkt, so der Anwalt weiter. Damit sei das Landgericht Köln den in den letzten Wochen und Monaten ergangenen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg gefolgt (ZDNet berichtete laufend).

Richtungweisend ist die Entscheidung laut Rehkatsch insbesondere deshalb, weil der Antragsteller nicht ein Wettbewerber war, sondern ein Verbaucher. Der Unterlassungsanspruch bestehe für den Verbaucher nach den Paragrafen 823 und 1004 des BGB.

Ein Netzbetreiber müsse seinen Kunden mahnen, sobald er Kenntnis von der Versendung sittenwidriger Telefax-Werbung erhalte. Erfolge daraufhin die weitere unrechtmäßige Versendung, habe der Netzbetreiber Maßnahmen zur zukünftigen Unterbindung des Rechtsverstoßes zu ergreifen.

„Der Beschluss des Kölner Landgerichts dürfte weitere Signalwirkung haben“, kommentiert Rehkatsch das Urteil. Mehr und mehr Verbraucher könnten nun ebenfalls gerichtliche Schritte zur Eindämmung der massenhaften und störenden Versendung von Telefax-Werbung für Abruf-Dienste unmittelbar gegen die Netzbetreiber durchführen. Entgegen vielfachen Berichten in den Medien zeige die Entscheidung, dass es auch für Verbraucher auf effektive Weise möglich sei, sich gegen Versender von Telefaxen im Ausland durch Ansprüche unmittelbar gegen die Netzbetreiber zu wehren.

ZDNet.de Redaktion

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