„Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ist heute endlich von Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Phonowirtschaft begrüßt, dass dieser längst überfällige Beschluss zustande gekommen ist. Damit erhalten wir zumindest einige der Rahmenbedingungen, die für die Tonträgerhersteller dringend erforderlich sind“, erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.
Die wichtigste Änderung sei das Verbot der Umgehung von Kopierschutzsystemen. Auch das Angebot von Umgehungsprogrammen und detaillierte Anleitungen, wie man Kopierschutzsysteme „knackt“, sind in Zukunft verboten. Eine weitere wichtige Neuerung ist das so genannte „Recht der Zugänglichmachung“. Hier werde das Urheberrecht an die neuen Vertriebswege für Musik und anderen Inhalten im Internet angepasst.
Doch die Musikindustrie ist noch immer nicht zufrieden: „Wichtige Änderungen“ hätten „die Abgeordneten jedoch nicht vorgenommen“. So fehle beispielsweise im Gesetz die ausdrückliche Klarstellung, dass man aus illegalen Quellen keine legalen Kopien anfertigen darf. Gebhardt: „Das ist legalisierte Hehlerei mit gestohlener Musik. Hier setzen wir auf die nächste Gesetzesnovelle, die in der Parlamentsdebatte nachdrücklich gefordert und von Bundesjustizministerin Zypries angekündigt wurde. Es bleibt für den Gesetzgeber noch viel zu tun.“
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