Michael Stanka, ein 18-jähriger Schüler aus der Nähe von Stuttgart, darf die Fansite „michas-formel1-site.de“ weiter betreiben. Das entschied am 25. Oktober das Landgericht Stuttgart. Die Kosten für den Rechsstreit muss der Ferrari-Pilot nach einer Entscheidung des Gerichts selbst tragen.
Mitte August hatte der Formel 1-Weltmeister Michael Schumacher für Furore gesorgt, als er durch seinen Anwalt Nils Harder die Domain abmahnen ließ. Durch diese Adresse, unter der der Schüler Stanka ein Portal rund um die Formel 1 betreibt, sah Schumacher seine Namensrechte durch den Teil „micha“ in der umstrittenen Domain verletzt.
Schuhmachers Anwalt hatte erklärt, dass die Werbebanner auf der Site außerdem den Eindruck erwecken würden, sein Mandant habe dieses Projekt autorisiert.
Die eigentliche Abmahnung hingegen wurde von Schumacher faktisch zurück genommen: mit Anwaltschreiben vom 05.09.2001 ließ er erklären, dass man „ohne Aufgabe von Rechtsstandpunkten, gleichwohl rechtsverbindlich“ nicht mehr auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehe.
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