Holzmann holt den Holzhammer: Der Frankfurter Bauriese, der vor zwei Jahren noch vom Konkurs bedroht war, mahnt nun Jungunternehmer selben Familiennamens ab. Nach Recherchen von „Advograf“ drohte der Baukonzern Philipp Holzmann einen Existenzgründer selben Namens gerichtliche Schritte an und beruft sich hierbei auf das Namens- und Markenrecht.
Mittels Einstweiliger Verfügung lies der Bauriese dem Jungunternehmer Gerhard Holzmann aus dem nordschwäbischen Welden bei Augsburg durch das Landgericht Hamburg untersagen, sein gewerbliche Tätigkeit weiter unter „Holzmann Bauberatung“ anzubieten.
Für die Verwendung seines eigenen Familiennamens drohen dem Selbstständigen nun eine Vertragsstrafe von über 10.000 Mark oder Ordnungshaft. Gerhard Holzmann kämpft nun um das Recht, seinen Familiennamen weiterhin auch im geschäftlichen Verkehr führen zu dürfen und hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main negative Feststellungsklage erhoben.
Der 30-jährige Gerhard Holzmann hat sich vor gut einem Jahr selbstständig gemacht. Seinen Ein-Mann-Betrieb, der von freien Mitarbeitern unterstützt wird, nannte er „Holzmann Bauberatung“. Und er bot seine Dienste – Bauplanung, Handel mit Baumaterialien und Bauberatung – auch im Internet unter der Domain „holzmann-bauberatung.de“ an.
Dem nordschwäbischen Jungunternehmer flatterte laut Advograf Ende Mai diesen Jahres eine Abmahnung der Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Fritze & Modest im Auftrag der Philipp Holzmann AG ins Haus, in der man sich auf Paragraf 15 Markengesetz beruft und mit der Holzmann – unter Androhung einer Vertragstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung – aufgefordert wird, im Namen seines Unternehmen eben nicht mehr „Holzmann“ und einen Hinweis auf das Baugewerbe zu führen. Der Streitwert wurde mit 250.000 Mark festgesetzt.
Ironie des Internet: Unter www.holzmann.de findet sich keineswegs den Baukonzern, sondern ein Möbel-Verlag aus Hamburg.
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