Handy-Industrie wird mit Sammelklagen konfrontiert

Die Handy-Industrie in den Vereinigten Staaten sieht sich mit einer ganzen Reihe von Sammelklagen konfrontiert. Anlass ist wieder einmal das mögliche Gesundheitsrisiko, das von Infektionen bis Gehirschäden reichen soll. Im Landesgerichtshof von Maryland, Baltimore, ist am Freitag eine Sammelklage gegen Handyhersteller und die Produzenten der Infrastruktur eingereicht worden. Sie sollen nicht nur ihre Mobiltelefone so hergestellt haben, dass sie in einem unsicheren Bereich der Mikrowellen-Strahlung arbeiten, sondern sollen auch Publikationen unterdrückt haben, die auf die Gefahren hinweisen.

Diese Klageschrift gegen Unternehmen wie Motorola (Börse Frankfurt: MTL), Nokia, Verizon Communications und Spring PCS wurde nicht nur in Baltimore sondern auch in New York eingereicht. Branchenbeobachter rechnen mit einer weiteren Klage in Philadelphia. Die meisten der betroffenen Unternehmen wollten zu dem Verfahren keinen Kommentar abgeben und beriefen sich darauf, dass ihre jeweiligen Rechtsabteilungen die Anklage noch nicht gesehen haben.

Verizon-Sprecherin Nancy Stark verwies aber auf vorhandene vom Gesetzgeber benannte Grenzwerte: „Die zuständigen Behörden haben festgestellt, dass zu dem Thema keine wissenschaftlichen Untersuchungen erhältlich sind, die einen negativen gesundheitlichen Effekt ausweisen.“

Zwar ist von den über ein Dutzend Klagen, die bislang weltweit gegen Handyhersteller eingereicht wurden keine einzige zur Verhandlung gekommen. Doch die aktuelle Schrift wurde von Peter Angelos eingereicht, einem in den USA bekannten Anwalt, der sich einen Namen mit erfolgreichen Klagen gegen die Asbest- und Tabakindustrie gemacht hat. Angelos beruft sich auf einen Erbgut verändernden Effekt, den die Mikrowellen-Strahlung haben soll. Zudem sollen die Zellfunktionen und die grundlegenden Gehirnaktivitäten beeinträchtigt werden. Allerdings fordert Angelos von den Handy-Herstellern kein Schmerzensgeld, sondern Mittel für Headsets, die den Effekt der Strahlung mindern sollen. Außerdem wird eine Geldstrafe in ungenannter Höhe eingeklagt.

ZDNet.de Redaktion

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