Das Landgericht Braunschweig hat am Montag ein Urteil veröffentlicht, wonach die so genannte „Serienabmahnung“ erlaubt ist. Anlass für den Rechtsstreit war eine Abmahnung, die Günter Freiherr von Gravenreuth für die Firma Symicron durchgeführt hatte, weil ein Web-Site-Anbieter auf das Programm „FTP-Explorer“ gelinkt hatte. Der Abgemahnte wollte die Rechtsanwaltskosten nicht zahlen, weil das Schreiben an ihn eine Serienabmahnung war.
Das Landgericht Braunschweig erklärte aber, es sei „die Sach- und Rechtskunde des Anwalts erforderlich“, um jeden einzelnen „Verletzungsfall sachlich und rechtlich gesondert zu prüfen.“ Dass das Schreiben vorformuliert ist, sei unerheblich.
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