US-Regierung fordert Daten von mehr als einer Million Besucher einer Anti-Trump-Website ein

Der US-Webhoster Dreamhost wehrt sich gegen einen gerichtlichen Beschluss, mit dem die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump versucht, auf Daten von mehr als 1,3 Millionen Besuchern einer Anti-Trump-Website zuzugreifen. Dreamhost machte den Beschluss am Montag öffentlich und betonte, es stehe in Kontakt mit der Regierung, um den Durchsuchungsbeschluss einzuschränken und umzusetzen. Bisher habe man aber noch keine Einigung erzielt.

Demnach soll Dreamhost „alle verfügbaren Informationen“ herausgeben, darunter Daten über den Besitzer der Website und alle Besucher. Die „disruptj20.org“ genannte Seite organisierte Proteste anlässlich der Vereidung von Donald Trump als 45. Präsident der Vereinigten Staaten am 20. Januar 2017. Einige der Organisatoren der Demonstration wurden bereits im Januar wegen Zerstörung öffentlichen Eigentums angeklagt.

Da der Durchsuchungsbeschluss der Geheimhaltung unterliegt ist nicht bekannt, welche Daten die Ermittler abfragen. Laut Dreamhost soll das Unternehmen Kontaktdaten, Inhalte von E-Mails und Fotos von Tausenden Personen herausgeben, um herauszufinden, „wer die Website besucht hat“. Dreamhost argumentiert, dass die Dateien geeignet sind, eine umfassende Liste politischer Gegner der Regierung Trump zu erstellen.

„Die Informationen könnten benutzt werden, um Individuen zu identifizieren, die die Seite besucht haben, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben, das vom ersten Verfassungszusatz geschützt wird“, schreibt Dreamhost in seinem Blog. In seiner Ende Juli eingereichten Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss unterstellt der Webhoster zudem, dass dieser gegen den vierten Verfassungszusatz verstößt, der US-Bürger vor ungerechtfertigten Durchsuchungen schützen soll.

Dementsprechend nannte die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die Dreamhost rechtlich vertritt, das Vorgehen des Justizministeriums auch verfassungswidrig. „Es gibt keine plausible Erklärung für einen derartig weitreichenden Durchsuchungsbeschluss, außer um eine möglichst umfassende digitale Ringfahndung durchzuführen“, sagte der EFF-Anwalt Mark Rumold. „Aber der vierte Verfassungszusatz wurde geschaffen, um Fischzüge wie diese zu verbieten.“ Die Bedenken seien in diesem Fall besonders angebracht, da die US-Justiz gegen eine Website vorgehe, die der Planung und Ausführung von Aktivitäten diene, die unter den ersten Verfassungszusatz fielen.

Über die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses wird nun ein Gericht in der US-Hauptstadt Washington entscheiden. Eine erste Anhörung ist für diesen Freitag angesetzt.

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[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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