Ein Berufungsgericht in Russland hat die Entscheidung der Kartellbehörde Federal Antimonopoly Service (FAS) bestätigt, wonach die Bündelung von Googles Apps mit dem Mobilbetriebssystem Android gegen die Kartellgesetze des Landes verstößt. Googles Beschwerde wies das Gericht am Montag ab.
Im Oktober 2015 hatte die FAS Google aufgefordert, seine mit Android gebündelten Apps aus seinem Mobilbetriebssystem zu entfernen. „Um den Wettbewerb wiederherzustellen, muss Google seine Vereinbarungen mit den Herstellern mobiler Geräte anpassen und die wettbewerbsfeindlichen Bedingungen entfernen“, teilte die Behörde damals mit.
Auslöser war eine Beschwerde des russischen Suchanbieters Yandex. Er wirft dem Internetkonzern vor, die in Android voreingestellten Google-Dienste schränkten die Möglichkeit der Nutzer ein, Angebote von Konkurrenten zu wählen. „Nach sorgfältiger Bewertung aller Fakten im Fall gegen Googles wettbewerbsfeindliche Geschäftspraktiken hat das Gericht die Entscheidung der FAS bestätigt“, sagte nun ein Yandex-Sprecher, wie VentureBeat berichtet.
Im Vergleich zu Festplatten glänzen SSDs mit einer höheren Leistung, geringerem Energieverbrauch und weniger Hitzeentwicklung. Die längere Lebensdauer unterstreicht Samsung zudem mit einer 10-jährigen Garantie für seine 850PRO-Serie.
Ein Google-Sprecher wollte die Entscheidung auf Nachfrage des Wall Street Journal nicht kommentieren, da Google die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht erhalten habe. Google kann demnach Einspruch gegen das Urteil einlegen.
Auch Kartellbehörden anderer Länder ermitteln gegen Google. Die EU-Kommission beschäftigt sich beispielsweise mit der Frage, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für Smartphones wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat. Mit derselben Frage beschäftigt sich zudem seit Ende September auch die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC).
[mit Material von Jake Smith, ZDNet.com]
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