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Gericht: Gmail ist ein Telekommunikationsdienst

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 21 K 450/15) Googles E-Mail-Dienst Gmail als Telekommunikationsdienst eingestuft. Laut deutschem Telekommunikationsgesetz muss der Internetkonzern den Dienst nun bei der zuständigen Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur anmelden.

Schon im Juli 2012 sowie im Dezember 2014 hatte die Bundesnetzagentur Google per Bescheid zur Anmeldung aufgefordert und mit der Anordnung von Zwangsgeldern gedroht, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Google habe jedoch dagegen geklagt, mit der Begründung, es kontrolliere bei E-Mails „nicht die technische Signalübertragung über das offene Internet und übernehme auch keine Verantwortung dazu“. Dies sei aber Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdiensts.

Das Gericht wies die Klage jedoch mit dem Argument zurück, „bei einer wertend-funktionalen Betrachtung“ sei die Signalübertragung, obwohl sie über das offene Internet erfolge, überwiegend Googles E-Mail-Dienst zuzurechnen. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Köln die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen.

Die Kölner Richter weisen auch darauf hin, dass sich für Google nun weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz ergeben. Als Beispiele nennen sie den Datenschutz und die öffentliche Sicherheit. Das Gesetz sieht aber auch eine Bestandsdatenauskunft vor. Bestimmte Daten wie Anschlusskennungen und Geburtsdaten natürlicher Personen müssen Anbieter in einer Kundendatei speichern, auf die die Bundesnetzagentur jederzeit automatisiert zugreifen kann, und zwar ohne dass der Anbieter davon Kenntnis erlangt.

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Auch das Bundeskartellamt hat sich angeblich schon mit der Regulierung des Internetkonzerns beschäftigt. Im vergangenen Jahr war ein Entwurf aufgetaucht, der vorschlägt, Google wie ein Versorgungsunternehmen zu behandeln. Dann würden beispielsweise für Anzeigen in Suchergebnissen dieselben Regeln gelten wie für Gas- und Wasserpreise. Der Entwurf sei aber nur als Notlösung gedacht, falls alle anderen Möglichkeiten der Behörde erfolglos verlaufen sollten.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte im Juni 2014 gar eine Entflechtung von Google vorgeschlagen. „Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Markts abdeckt. Da wären Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan“, sagte Maas.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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