Categories: E-CommerceMarketing

Flugerlaubnis für Amazon-Drohnen erteilt

Die US-Flugaufsicht Federal Aviation Administration (FAA) hat Amazon eine vorläufige Genehmigung für Drohnentests erteilt. Amazon Logistics, der Logistik-Sparte des Online-Händlers, wurde damit eine „experimentelle Lufttüchtigkeit“ bescheinigt. Sie darf nun unbemannte Flugobjekte für Forschungs- und Entwicklungszwecke betreiben.

Allerdings gelten für die Tests mehrere Auflagen. Die Drohnen dürfen nur eine Flughöhe von bis zu 400 Fuß (123 Meter) erreichen und auch nur tagsüber bei guten Sichtbedingungen abheben. Sie müssen sich stets in Sichtweite des Piloten befinden. Der benötigt wiederum ein aktuelles Gesundheitszeugnis und eine Privatpilotenlizenz.

Darüber hinaus muss Amazon der FAA monatlich bestimmte Daten zur Verfügung stellen. Die Behörde will unter anderem wissen, wie viele Testflüge durchgeführt wurden und wie lange die Piloten gearbeitet haben. Amazon muss aber auch über ungewöhnliche Fehlfunktionen von Hardware und Software sowie unbeabsichtigte Verbindungsabbrüche der Fernsteuerung informieren.

Seine Pläne für einen drohnenbasierten Lieferdienst hatte Amazon erstmals Ende 2013 vorgestellt. Der Prime Air genannte Dienst soll in wenigen Jahren einsatzbereit sein. Die benötigte Technik entwickelt Amazon in den USA, Großbritannien und Israel. Tests führt es zudem an verschiedenen nicht näher genannten Standorten weltweit durch.

Im Februar veröffentlichte die FAA zudem einen Entwurf für Regeln, die einen Einsatz kommerzieller Drohnen in den USA erlauben sollen. Unter anderem darf eine kommerzielle Drohne nicht mehr als 25 Kilo wiegen und eine Höchstgeschwindigkeit von 161 km/h nicht übersteigen. Drohnen dürfen aber auch keine Personen überfliegen, die keinen direkten Bezug zum Flug haben – eine Bedingung, die eine Auslieferung von Waren im städtischen Raum praktisch unmöglich macht. Stattdessen will die FAA erreichen, dass Drohnen für Film- und Fernsehaufnahmen, die Inspektion von Brücken und anderen Bauwerken sowie Erhebungen über landwirtschaftliche Nutzflächen eingesetzt werden.

Amazon forderte die Luftfahrtbehörde daraufhin auf, sich umgehend mit Amazons und damit auch den Bedürfnissen der Amazon-Kunden zu befassen. Ob die jetzt erteilte Genehmigung für die Drohnentests eine Reaktion auf Amazons Kritik ist, ist nicht bekannt.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Google schließt Zero-Day-Lücke in Chrome

Von ihr geht ein hohes Risiko aus. Angreifbar sind Chrome für Windows, macOS und Linux.

2 Tagen ago

KI erkennt Emotionen in echten Sportsituationen

Forschende des KIT haben ein Modell zur Emotionsanalyse entwickelt, das affektive Zustände ähnlich genau wie…

2 Tagen ago

Ermittlern gelingt weiterer Schlag gegen Ransomware-Gruppe LockBit

Sie decken die Identität des Kopfs der Gruppe auf. Britische Behörden fahnden mit einem Foto…

3 Tagen ago

Apple stellt neuen Mobilprozessor M4 vor

Er treibt das neue iPad Pro mit OLED-Display an. Apple verspricht eine deutliche Leistungssteigerung gegenüber…

4 Tagen ago

Cyberabwehr: Mindestens zwei kritische Vorfälle pro Tag

Davon entfällt ein Viertel auf staatliche Einrichtungen und 12 Prozent auf Industrieunternehmen.

4 Tagen ago

Tunnelvision: Exploit umgeht VPN-Verschlüsselung

Forscher umgehen die Verschlüsselung und erhalten Zugriff auf VPN-Datenverkehr im Klartext. Für ihren Angriff benötigen…

4 Tagen ago