Das US-Patentamt hat einen Antrag von Apple publiziert, in dem das Unternehmen standortabhängig unterschiedliche Schutzsysteme für ein Smartphone vorschlägt. Beispielsweise könnte zum Entsperren zu Hause keine PIN-Eingabe nötig sein, während andernorts strengere Regeln gelten. Darauf weist Patently Apple hin.
Beispielsweise könnte in der Heimatstadt des Nutzers ein Entsperren durch den Fingerabdruck oder einen einfachen Code genügen. An entfernten oder besonders belebten Orten müsste dagegen das vollständige Nutzerpasswort eingegeben werden.
Die Ermittlung des Aufenthaltsorts könnte nach Apples Vorstellungen per GPS oder bekannten WLAN-Netzen erfolgen. Die Sicherheitseinstufung würde auch davon abhängen, ob der Nutzer sich an einem schon öfter besuchten Ort aufhält.
„Weil einige Orte grundsätzlich sicherer sein können, etwa das Zuhause oder das Büro eines Anwenders, können sie als ’sicher‘ und weniger strenge Maßnahmen erfordernd betrachtet werden“, heißt es in dem Antrag. „Es kann erstrebenswert sein, an einem sicheren Ort weniger Sicherheitsanforderungen zu haben. Umgekehrt können manche Orte als riskanter oder ‚unsicher‘ gelten. Dort können stärkere Schutzmechanismen erstrebenswert sein.“
Apple hat im Herbst 2013 einen Touch ID genannten Fingerabdruckscanner in die iPhone-Reihe eingeführt, um das Log-in zu vereinfachen: Nutzer können nun ihren Finger über den Homebutton erfassen lassen, statt eine PIN einzugeben. Im März dieses Jahres zeigte zudem ein anderer Patentantrag, dass Apple an einem Weg forscht, biometrische Daten über mehrere Geräte hinweg sicher zu synchronisieren.
An ortsabhängigen Sperrmechanismen arbeitet parallel auch Google. Vergangenen Monat kündigte es auf der Veranstaltung Google I/O eine ähnliche Funktion für die nächste Android-Version an, wie PC World festgehalten hat. „Personal Unlocking“ – so die offizielle Bezeichnung – sieht ebenfalls „vertrauenswürdige Orte“ vor, an denen eine Passwortabfrage nicht nötig ist. Diese Funktion plant Google auch für kommende Chrome-OS-Versionen. Es könnte also bei der Umsetzung der von Apple beschrieben Technik weiter sein als Apple selbst, bei dem nicht bekannt ist, ob es konkret einen Einsatz plant.
Apples Antrag wurde am 31. Dezember 2012 eingereicht. Als Erfinder nennt er Alexander Reitter, David Amm, Julian Missig und Raymond Walsh.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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