Amerikanische iPhone-Besitzer haben beim Bundesbezirksgericht von Nordkalifornien eine Sammelklage gegen Apple eingereicht. Sie werfen dem iPhone-Hersteller vor, mit der Bindung des Smartphones an das Netz von AT&T gegen Kartellgesetze verstoßen zu haben.

Die Kläger Zach Ward und Thomas Buchar sehen in dem Netlock eine Verletzung des Sherman Antitrust Act, da Apple die Käufer gezwungen habe, die Telefon- und Datentarife des Netzbetreibers AT&T zu nutzen. Vor der Einführung des iPhone im Jahr 2007 habe Apple „einen geheimen fünfjährigen Vertrag mit AT&T geschlossen“, der AT&T zum exklusiven Netzbetreiber bis ins Jahr 2012 machte.

„Als Teil des Vertrags erhielt Apple einen Anteil der Einnahmen und Gewinne, die AT&T mit der ersten Generation des iPhone erzielte, eine einzigartige Absprache in der Branche“, heißt es in der Klageschrift. Die Kläger und andere Betroffene, die iPhones kauften, hätten jedoch nicht zugestimmt, das Netz dieses Mobilfunkanbieters fünf Jahre lang zu nutzen. „Um die Exklusivität von AT&T durchzusetzen, hat Apple unter anderem Software entwickelt und installiert, um bei jedem verkauften iPhone zu verhindern, dass der Käufer zu einem anderen Anbieter wechselt, der in der Mobilfunkbranche mit AT&T im Wettbewerb steht.“

Apple soll außerdem gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) verstoßen haben, da dieser Ausnahmen für die Besitzer von Mobiltelefonen zulässt, selbst Veränderungen an ihren Geräten vorzunehmen. „Durch diese Maßnahmen hat Apple gesetzwidrig den Wettbewerb behindert, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt und in der Folge erhöhte Preise bei den Telefon- und Datendiensten für das iPhone bewirkt“, argumentieren die Kläger weiter.

Neben Schadenersatz verlangen sie, Apple zu untersagen, iPhones so zu programmieren, dass Verbraucher ihre SIM-Karten nicht entsperren können. Die Kläger wollen zudem, dass Apple auf Verlangen Entsperrcodes herausgibt und in Zukunft keine iPhones mehr verkauft, ohne klar auf Netlocks hinzuweisen und dafür eine vertragliche Zustimmung der Käufer einzuholen.

Die Klage gegen Apple wurde eingereicht, nachdem frühere Klagen gegen Netzbetreiber in den USA erfolglos blieben. Der Supreme Court nahm Verbrauchern 2011 das Recht, Sammelklagen gegen die Carrier anzustrengen – er erkannte eine Vertragsklausel als rechtmäßig an, die die Kunden der Netzbetreiber einem Schlichtungsverfahren anstelle eine Sammelklage unterwarf.

Netlocks für das iPhone sind noch immer nicht Geschichte, obwohl Apple inzwischen den Exklusivvertrieb über jeweils einen Partner wie AT&T oder Deutsche Telekom aufgegeben hat. In Deutschland kehrte Vodafone eben wieder zum Verkauf des iPhone 5 ausschließlich mit einem Netlock zurück, der das Gerät ans eigene Netz bindet. So praktiziert es auch die Telekom, während O2 das iPhone 5 ohne Netzsperre anbietet. Im deutschen Apple Store ist das iPhone 5 ohne Netlock und zu Preisen ab 679 Euro erhältlich.

Ward et al v. Apple Inc.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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