Änderung der AGB: Sony-Nutzer müssen auf Sammelklagen verzichten

Sony Entertainment Network (SEN) hat seine AGB in den USA um eine Passage erweitert, die Sammelklagen verbietet. Jede Auseinandersetzung mit Sony oder einem seiner Mitarbeiter muss demnach „auf individueller Basis“ und im Regelfall vor einem Schiedsgericht erfolgen.

„Diese Regelung schließt eine Beteiligung an einer Sammelklage vom oder vor dem 20. August 2011 nicht aus“, heißt es in den neuen Geschäftsbedingungen. Sie gilt also nur für künftige Klagen. Wer nicht zustimmt, kann mit seiner PlayStation 3 nicht mehr online gehen und auch keine Medieninhalte von Sony mehr erwerben. Die deutsche Version kommt derzeit noch ohne das Verbot aus.

„Diese Aktualisierung der AGB soll sowohl dem Endkunden als auch dem Unternehmen helfen, indem sie gewährleistet, dass genügend Zeit und Maßnahmen vorhanden sind, um Streits zu klären“, sagte ein Sony-Vertreter auf eine Anfrage von ZDNet. „Es gibt einen Abschnitt in den AGB, der Nutzer informiert, wie sie die Zustimmung zu der Klausel verweigern können.“ Innerhalb von 30 Tagen müssen Anwender SEN ein Dokument per Post zukommen lassen, dass sie rechtliche Auseinandersetzungen nicht von einem Schiedsgericht regeln lassen möchten.

In den USA sind solche Klauseln keine Ausnahme: Der US Supreme Court hatte sich etwa vergangenen April im Fall AT&T Mobility gegen Concepcion zugunstens eines Verbots von Sammelklagen ausgesprochen. Das Gericht entschied, dass das US-Recht über dem einzelner Bundesstaaten steht, die solche sogenannten „class-action waivers“ verbieten. Außerhalb der USA dürfte es Sony jedoch weniger leicht fallen, derlei Regelungen durchzusetzen.

Ungeachtet der rechtlichen Situation kommt die – freilich nicht öffentlich kommunizierte – Entscheidung in einer schwierigen Phase. Ende April hatten Unbekannte bei einem Angriff auf das PlayStation Network sowie den Streaming-Dienst Qriocity persönliche Daten von mehr als 77 Millionen Kunden erbeutet. Sony musste die Dienste daraufhin für fast einen Monat abschalten. Es kam zudem zu Sammelklagen.

Kritisiert wurde das Unternehmen damals unter anderem wegen seiner Informationspolitik. Es benachrichtigte die Betroffenen erst einige Tage nach dem Einbruch. Betroffene erhielten schließlich eine Entschädigung in Form von kostenlosen Spielen und Filmen. Anfang September ernannte Sony Philip Reitinger, einen ehemaligen Beamten des US-Heimatschutzministeriums, zum Senior Vice President und Chief Information Security Officer.

Zuletzt bezog Sony-CEO Howard Stringer auf der Messe IFA in Berlin erneut Stellung zu den Problemen infolge des Hackerangriffs. „Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das PSN sicherer und besser ist als je zuvor“, sagte Stringer. Seit der Wiedereröffnung des PlayStation Network habe Sony 3 Millionen neue Kunden gewonnen, und die Verkäufe seien jetzt höher als vor den Cyberangriffen.

ZDNet.de Redaktion

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