Einwilligung für Telefon-, Fax- und Mail-Werbung mittels AGB ist rechtswidrig

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen ein Telekommunikationsunternehmen geklagt. Dieses verwendete in seinen Auftragsformularen eine vorformulierte Einwilligungsklausel, mit welcher sich der Kunde einverstanden erklärte, dass die Firma die Kontaktdaten auch für Werbezwecke per E-Mail und Fax nutzen darf. Eine gesonderte, von dem Vertrag getrennte Erklärung, enthielt das Auftragsformular nicht.

Dies hielt die Wettbewerbszentrale für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Klausel verstoße gegen geltendes Wettbewerbs- und Zivilrecht. Daher klagte sie auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Organisation Recht (Aktenzeichen I-4 U 174/10).

Es führte in seiner Begründung aus, dass es nicht ausreiche, dass die Klausel in den AGB enthalten sei. Es sei vielmehr notwendig, dass derartige Erklärungen Kunden gesondert von der eigentlichen Vertragserklärung vorgelegt würden.

Die Klausel müsse aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen hervorgehoben abgedruckt sein. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht müsse sie im Wege des Opt-In, das heißt aufgrund eines gesondert zu setzenden Häkchens in einer separaten Checkbox, ausgestaltet sein. Der Kunde solle bei der Weitergabe seiner persönlichen Daten in sachkundiger und freier Entscheidung handeln. Bei vorformulierten Erklärungen fehle es jedoch an der geforderten spezifischen Einwilligungserklärung, wenn der Kunde weder ein bestimmtes Kästchen ankreuzen noch sonst eine eindeutige Erklärung seiner Zustimmung abzugeben brauche.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über eine eigene iPhone-App zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

11 Stunden ago

BAUMLINK: Wir sind Partner und Aussteller bei der Frankfurt Tech Show 2024

Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…

13 Stunden ago

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

18 Stunden ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

4 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

4 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

4 Tagen ago