Der Schmähpreis „Das Schwarze Schaf“ geht im März 2010 an die Betreiber der Site Routenplaner-service.de. OpSec Security, Initiator des Preises, begründet die Entscheidung durch die Art und Weise, wie Surfer dort zu einem Abonnement verleitet werden.
Verbraucher berichten, sie seien, nachdem sie auf der Startseite die gewünschte Route eingegeben und den Button „Route berechnen“ angeklickt hatten, zu einem Anmeldeformular gelangt. Dort sollten sie ihre persönlichen Daten eingeben. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ schlossen sie ungewollt einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag für die Nutzung des Dienstes ab. Den Hinweis auf die Gebühren für das Abonnement hatten sie übersehen.
Dafür sorgt der Anbieter laut OpSec gleich mehrfach: Auf der Startseite sind keine Angaben zu den entstehenden Kosten zu finden. Die Abogebühren nennt er erst auf der Seite mit der Eingabemaske für die persönlichen Daten. Die Kostenangaben stehen dort rechts neben dem Anmeldeformular. Da sich die Schrift nicht von der übrigen Schrift auf der Seite abhebe, seien die Angaben leicht zu übersehen. Die direkt über dem Hinweis angekündigte Verlosung von Navigationsgeräten lenke Besucher der Seite zusätzlich von dem Kostenhinweis ab – oder lasse sie annehmen, dass die Eingabe für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich ist.
Insgesamt zweifelt OpSec daran, dass der Betreiber der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht ausreichend nachkommt. „Da Nutzer erst über die Kosten informiert werden, wenn sie bereits ihre Route eingegeben haben, liegt der Verdacht nahe, dass der Betreiber dies absichtlich macht, um Verbraucher in eine Abofalle zu locken“, sagt OpSec-Mitarbeiterin Mechthild Imkamp. Besonders ärgerlich für Betroffene sei natürlich, dass viele Routenplaner im Internet kostenlos sind.
Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Onlinehändlern beziehungsweise Onlineshops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.
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