Apple hat am 11. März bei dem für Markenzeichen zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung des grünen Apfel-Logos der Beatles-Plattenfirma Apple Records beantragt. Die Rechte an dem Logo hatte Apple 2007 nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Musiklabel zugesprochen bekommen.
Der von Patently Apple entdeckte Antrag mit der Nummer 9805631 bezieht sich auf 14 internationale Waren- und Dienstleistungsgruppen der sogenannten „Nizzaer Klassifikation„. Darunter sind Werbung, Spiele und Computer-Hardware sowie seltene Metalle und der Bausektor.
In den USA hatte Apple schon kurz nach der Einigung mit den Beatles die Übertragung der Markenrechte beim US-Patentamt beantragt, um das Logo, das einen Apfel der Sorte „Granny Smith“ zeigt, im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu verwenden.
Anfang März war beim HABM auch ein Antrag von Apple (Nummer 9783978) für die Wortmarke „Apple“ eingegangen. Das Unternehmen aus Cupertino will sich den Begriff demnach für fast alle Bereiche der Markenklassifikation für Produkte und Dienstleistungen schützen lassen. Die einzigen Ausnahmen sind die Klassen 13, 19 und 34, die Schusswaffen, Baumaterialien und Tabak beschreiben.
Seit Ende vergangenen Jahres bietet Apple das Gesamtwerk der Beatles bei iTunes an. Derzeit besteht noch eine Exklusivvereinbarung mit der Plattenfirma EMI für den Vertrieb der Diskografie in digitaler Form. Sie endet im Lauf des Jahres.
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