Nokia hat ein Handyladegerät für die Fahrradmontage vorgestellt. Neben einer Lenkerhalterung für das Telefon und einem Kabel enthält der Montagesatz zum Preis von vermutlich rund 18 Dollar einen Seitenläuferdynamo für die Anbringung am Vorderrad.
Das Gerät hat der Hersteller zusammen mit einem neuen Handymodell Nokia C2 mit zwei SIM-Kartenslots präsentiert. Es eignet sich aber für alle Nokiahandys mit 2-Millimeter-Ladeanschluss.
In einer Pressemitteilung heißt es, der Ladevorgang beginne bei 6 km/h. Wer zehn Minuten lang mit 10 km/h fahre, verschaffe sich rund 28 Minuten Sprechzeit oder 37 Minuten Standbyzeit – abhängig vom Handymodell. „Je schneller Sie fahren, desto mehr Ladung generieren Sie“, so Nokia.
Mit dem Seitenläuferdynamo setzt Nokia allerdings auf eine längst überholte Technik. Die meisten Fahrräder kommen heute mit einem Nabendynamo, der in der Vorderradnabe mit großer Effizienz Strom erzeugt, der gewöhnlich für die Beleuchtung verwendet wird. Technologieführer ist Schmidt Maschinenbau aus Tübingen, aber etwa auch der Marktführer für Fahrradkomponenten, Shimano aus Japan, hat zahlreiche und teils erheblich billigere Nabendynamos im Sortiment. Ob das neue Ladegerät auch an Nabendynamos betrieben werden kann, ist noch nicht klar.
Die Nachteile von Seitenläuferdynamos liegen in geringer Effizienz, lautem Betriebsgeräusch und Langzeit-Beschädigung der Reifen. Außerdem sind heute immer weniger Fahrradreifen für Seitenläufer geeignet – sie müssen eine Riffelung an der Seite aufweisen, an der der Dynamo ansetzen kann.
Auch Ladegeräte für elektronisches Zubehör sind in der Fahrradbranche nicht unbekannt. Sie ermöglichen in den meisten Fällen das Aufladen per USB oder von herkömmlichen Akkutypen (vor allem AA und AAA). Da Nokia-Handys aber nicht über USB geladen werden können und auch keine Standardakkus verwenden, haben sie unter Fahrradenthusiasten einen eher schlechten Ruf.
Ein Problem mit Dynamo-Ladegeräten ist derzeit vor allem die Versorgung von Licht und Elektronik gleichzeitig. Technisch ist das Problem zwar lösbar, aber nicht leicht mit den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StvZO) zur Beleuchtung vereinbar.
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