Urteil: Usedsoft darf keine gebrauchten Adobe-Lizenzen verkaufen

Eine gestern ergangene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main verbietet es Usedsoft in Deutschland vorläufig, schon einmal verwendete Adobe-Lizenzen zu verkaufen. Auf den Handel mit Gebrauchtsoftware anderer Hersteller hat sie keine Auswirkungen. Die Entscheidung wurde durch eine von Adobe bereits im November erwirkte einstweilige Verfügung gegen Usedsoft ausgelöst. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Usedsoft hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Adobe wollte auf Anfrage von ZDNet zu dem Vorgang keine Stellungnahme abgeben, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.

Den Handel mit gebrauchten Adobe-Lizenzen aus Volumenverträgen wird Usedsoft in Deutschland jedoch so lange einstellen, bis eine der übergeordneten Instanzen die Verfügung aufhebt. „Wir werden so lange kämpfen, bis entweder der BGH oder aber der Gesetzgeber den freien Wettbewerb in einem liberalisierten Softwaremarkt endgültig ermöglicht“, sagt Geschäftsführer Peter Schneider.

Die am 25. November 2009 ergangene einstweilige Verfügung, über die gestern entschieden wurde, habe Adobe Usedsoft erst am Nachmittag des 18. Dezember 2009 zustellen lassen. Der Gebrauchtsoftwarehändler bezeichnet das als Versuch, ihm Rechtsschutzmöglichkeiten zu entziehen. „Dies sind die Taschenspielertricks, mit denen die US-amerikanischen Softwaremonopolisten seit Jahren versuchen, ihre Kartelle zu retten“, so Schneider.

Die von Adobe vor dem Landgericht Frankfurt erwirkte einstweilige Verfügung wertet Usedsoft als „letzten verzweifelten Versuch US-amerikanischer Software-Hersteller, ihr Monopol zu retten.“ Nachdem der Bundesgerichtshof in Sachen Oracle der Nichtzulassungsbeschwerde zugestimmt habe, sei jetzt abzusehen, dass circa Ende 2010 eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage erfolge. „Bis dahin wollen offensichtlich Adobe und andere Hersteller die unliebsame Konkurrenz durch Usedsoft mit zweifelhaften Mitteln vom Markt gedrängt haben.“

Voraussichtlich folgt im Streit zwischen den beiden Unternehmen nun ein längerer Gang durch die Instanzen. Als nächstes wird in einigen Monaten das Oberlandesgericht Frankfurt im Verfahren um die einstweiligen Verfügung entscheiden. Wiederum einige Monate später wird der Fall im sogenannten Hauptsacheverfahren vermutlich erneut dem Landgericht und anschließend dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt. Einigen sich die Parteien dabei nicht, muss wahrscheinlich – ähnlich wie im Verfahren zwischen Usedsoft und Oracle – in letzter Instanz der BGH entscheiden.

ZDNet.de Redaktion

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