US-Bundesrichter Michael J. Davis hat im Filesharing-Prozess gegen die Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas angedeutet, dass es wohl zur einer Wiederaufnahme kommen wird. Er habe einen Fehler gemacht und die Geschworenen falsch instruiert.
In dem Prozess war Thomas in 24 Fällen für schuldig befunden worden, urheberrechtlich geschütze Musikstücke per Kazaa an Dritte übermittelt zu haben, und zu einem Schadensersatz von insgesamt 222.000 Dollar verurteilt. Das entspricht 9250 Dollar pro Musikstück. Dieses Urteil dient dem US-Interessenverband RIAA seitdem als Präzedenzfall.
Thomas‘ Anwalt legte gegen das Urteil Berufung ein mit der Begründung, dass die Musikstücke von Ermittlern heruntergeladen wurden, die im Auftrag des Rechteinhabers Capitol Records handelten. Damit sei nicht bewiesen, dass die Songs an Dritte weitergegeben wurden. Der Download durch die Ermittler sei eine Weitergabe an den Rechteinhaber, was weder strafbar sei noch zu Schadensersatz verpflichte.
Zu einer Berufungsverhandlung wird es aber möglicherweise nicht kommen. Inzwischen erlangte Richter Davis Kenntnis von anderen Fällen, in denen gleichgestellte Gerichte der Argumentation von Thomas Anwalt folgten. Deshalb sei seine Belehrung Nummer 15 der Geschworenen falsch gewesen. Dort heißt es, ausreichend für eine Rechtsverletzung sei, dass Dateien in einem Peer-to-Peer-Netzwerk bereitstünden, unabhängig davon, ob sie tatsächlich jemand heruntergeladen habe.
Falls Thomas ein Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig gewinnen sollte, wären damit hunderte von anderen Urteilen hinfällig. Ferner dürften erhebliche Regressforderungen auf die Musikindustrie aus Fällen zukommen, bei denen sich Beschuldigte aufgrund des Urteils außergerichtlich mit den Rechteinhabern geeinigt hatten. Beide Parteien haben allerdings bereits Berufung für den Fall angekündigt, dass sie das Wiederaufnahmeverfahren verlieren.
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