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Jugendschutzgesetz gegen „Killerspiele“ verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat gestern den umstrittenen Regierungsentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes abgesegnet. Gegen die Stimmen der Opposition wurde damit eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die vor allem für so genannte „Killerspiele“ neue Richtlinien mit sich bringt. So werden etwa die Kriterien, nach denen Videos und Spiele mit Gewaltinhalten als jugendgefährdend auf dem Index landen, erweitert. Die Novelle legt zudem fest, dass die Altersbeschränkungs-Aufkleber auf CDs und DVDs vergrößert werden müssen. Auf diese Weise will die Regierung erreichen, dass die Kennzeichnung künftig auf den ersten Blick ins Auge fällt.

Die Gesetzesänderung ins Rollen gebracht hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Sie verteidigte den Entwurf in einer ersten Lesung im April im Bundestag. Die Definition automatisch indizierter Computerspiele werde zugespitzt, erklärte die CDU-Politikerin im Rahmen der Debatte. Die Initiative setze bei der Erläuterung dessen an, was Gewalt heiße. Von dem neuen Verbot erfasst würden etwa Games, in denen Folter nicht nur vorgeführt, sondern der Spieler dafür auch noch belohnt werde. Mit dem Vorhaben sollen solche Spiele mit „weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten“ belegt werden, die „besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen“. Bisher sind allein gewalt- oder kriegsverherrlichende Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.

Nach Meinung des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) stellen die vorgesehenen Änderungen zum Umgang mit Computer- und Videospielen aber keine Verbesserung für die Verbraucher dar. Das eigentliche Problem, die einheitliche Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen unabhängig von der Verbreitungsart, werde von dem Entwurf nicht berührt und bleibe somit ungelöst. „Gerade die Schließung dieser Lücke wäre aus unserer Sicht jedoch dringend erforderlich, um den Jugendmedienschutz tatsächlich zu verbessern“, kritisiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU.

ZDNet.de Redaktion

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