Das Bundesverfassungsgericht hat den Termin für die Verhandlung des Verfahrens gegen die Online-Durchsuchung festgelegt. Sie soll am 27. Februar um 10 Uhr beginnen und über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das eine heimliche Online-Durchsuchung erlaubt, entscheiden.
Die Verfassungsbeschwerde hatten Bettina Winsemann, Parteimitglied „Die Linke“, und drei Rechtsanwälte bereits vor einem Jahr eingereicht. Der Ausgang der Verhandlung wird vermutlich weitreichende Folgen für Online-Durchsuchungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland haben.
Einziger Neueinsteiger ist das Alps-System in der Schweiz. Die weiteren Top-Ten-Systeme aus Europa stehen in…
Im vergangenen Jahr steigt ihre Zahl um 32 Prozent. Die Zahl der betroffenen PC-Nutzer sinkt…
Die App satellite wird künftig Telefongespräche in Echtzeit datenschutzkonform mit Hilfe von KI zusammenfassen.
Als Erweiterung von Master-Data-Management ermöglicht es die Lösung, den Werdegang von Daten verstehen und sie…
Sie erlauben unter anderem das Einschleusen von Schadcode. In älteren iPhones und iPads mit OS-Version…
Neuer Speicher für KI von Huawei mit integrierter Ransomware-Erkennungs-Engine und deutlich geringerem Energiekonsum.