Urteil über Online-Durchsuchung fällt Ende Februar

Nordrhein-westfälisches Verfassungsschutzgesetz erlaubt momentan das Ausspähen privater Computer

Das Bundesverfassungsgericht hat den Termin für die Verhandlung des Verfahrens gegen die Online-Durchsuchung festgelegt. Sie soll am 27. Februar um 10 Uhr beginnen und über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das eine heimliche Online-Durchsuchung erlaubt, entscheiden.

Die Verfassungsbeschwerde hatten Bettina Winsemann, Parteimitglied „Die Linke“, und drei Rechtsanwälte bereits vor einem Jahr eingereicht. Der Ausgang der Verhandlung wird vermutlich weitreichende Folgen für Online-Durchsuchungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland haben.

Themenseiten: Bundesverfassungsgericht, Telekommunikation

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