Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den Bundespräsidenten Horst Köhler in einem Brief gebeten, seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. Die dort vorgesehene Vorratsdatenspeicherung sei „offensichtlich verfassungswidrig“. Sie beeinträchtige die freie Kommunikation in Deutschland gravierend, höhle Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstige Wirtschaftsspionage, so die Bürgerrechtler. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Kommt Köhler dieser Aufforderung nach, so kann das Gesetz nicht wie vorgesehen am 1. Januar in Kraft treten. Mit seiner Verweigerung würde er mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen, das 2003 in solchen Auskünften über Verbindungsdaten ohne Tatverdacht einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gesehen hatte. „Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis“, so das Urteil.
Der Bundesrat hatte die Vorratsdatenspeicherung Ende November verabschiedet. Damit werden Telekommunikationsunternehmen ab 2008 verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für Telefon, Internet und E-Mails sechs Monate zu speichern. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können die Daten nach richterlicher Genehmigung abfragen.
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