Der bayerische Telekommunikationsanbieter M-Net hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirkt, nachdem der Bonner Konzern eine Störungsmeldung mehrere Tage ignoriert hatte. Man habe auf das juristische Druckmittel zurückgegriffen, um eine dringend erforderliche Entstörung der Telefonanschlussleitung (TAL) einer M-Net-Kundin nach tagelanger Verzögerung auf richterlichen Beschluss hin durchzusetzen, teilte das in München ansässige Unternehmen mit.
Mit ihrer Vorgehensweise nehme die Telekom in Kauf, dass durch sie begründete Störungen beim Kunden als Verschulden des Anbieters wahrgenommen würden. „Wir verfügen zwar über eigene Leitungen, die ‚letzte Meile‘ in die Häuser ist aber nach wie vor zum großen Teil dem technischen Kundendienst der Telekom vorbehalten“, erklärte M-Net-Geschäftsführer Hans Konle.
Die betroffene Kundin müsse aufgrund eines schweren Krankheitsfalles innerhalb der Familie in ständigem telefonischen Kontakt zum örtlichen Krankenhaus stehen. Die Telekom habe allerdings auch drei Tage nach der Störungsmeldung und mehrerer Hinweise bezüglich der Dringlichkeit keinen Termin für die voraussichtliche Entstörung der TAL genannt, so M-Net. Die Instandsetzung der Leitung sei erst nach dem richterlichen Beschluss und einer weiteren Verzögerung erfolgt.
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